ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 Auftragserteilung

(1) Die folgenden Bedingungen werden durch Auftragserteilung Bestandteil aller unserer, auch zukünftigen Angebote, Vertragsabschlüsse, Auftragsbestätigungen, Lieferungen, Leistungen. Unseren Bedingungen widersprechende Einkaufsbedingungen des Käufers sind für uns nur dann verbindlich, haben wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt. Unser Schweigen auf anderslautende Bedingungen des Käufers gilt als Ablehnung. Anderslautende mündliche Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
(2) Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse, Vereinbarungen werden erst durch Bestätigungsschreiben, welches die zu erbringende Leistung bezeichnet, oder durch vorbehaltlose Lieferung verbindlich.
(3) Bestellungen des Käufers gelten erst nach Eingang bei uns als verbindlich. Telefonische Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns als eingegangen, außer der Käufer wünscht eine sofortige Auslieferung. In diesem Fall haften wir nicht für Falschlieferungen, da der Käufer vollumfänglich das Risiko telefonischer Bestellungen trägt.
(4) Der Käufer trägt das gesamte Risiko, werden Umrüstsätze, Zubehör oder sonstige Teile wegen unklarer, falscher oder unvollständiger Angaben falsch oder unvollständig geliefert. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.

§2 Preisanfragen; Kostenvoranschlag (Angebot); Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Preise sind ab Werk freibleibend, ausschließlich Verpackung, Versandkosten aber inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Mehrtwertsteuer zum Zeitpunkt des Katalogdrucks. Preisänderungen ohne vorherige Benachrichtigung bleiben vorbehalten. Preisangaben in unseren Katalogen, Rundschreiben, Angeboten, Anzeigen, Preislisten sind unverbindlich, außer sie werden in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Bei Preis- oder Währungsänderungen werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise in Ansatz gebracht. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Käufers. Für Druckfehler bei Warenauszeichnungen in unserem Katalog wird nicht gehaftet. Bei Bestellungen unter Euro 51,12 (=DM 100,-) Warenwert erfolgt ein Mindermengenzuschlag von Euro 5,11 (=DM 10,-). Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Papierverpackung wird nicht zurückgenommen.
(2) Wünscht der Käufer eine verbindliche Preisangabe, bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages, den wir bis zum Ablauf von 3 Wochen nach Abgabe gebunden sind. An Angeboten behalten wir uns unsere Eigentums-, und Urheberrechte ausdrücklich vor, sie dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis zugänglich gemacht werden.
(3) Vom Kunden abgeholte oder von uns gelieferte Ware ist sofort bar zu bezahlen. Ebenso bei Abholung umgerüsteter Fahrzeuge bzw. bei Abholung nach erfolgter TÜV-Abnahme.
(4) Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt die Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.
(5) Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht un dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht
(6) Eine etwaige Berichtigung der Rechnung durch den Verkäufer bzw. eine Beanstandung des Käufers, muss schriftlich spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
(7) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, außer es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.
(8) Der Verkäufer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

§3 Lieferung

(1) Lieferfristen sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Hat die Ware unser Unternehmen verlassen bzw. steht sie zur Abholung bereit, gilt die Frist als eingehalten. Kann der Käufer die gelieferte Ware verwenden, behalten wir uns Teillieferungen vor. In Fällen höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, mindestens um zwei Wochen. Wird eine durch uns zugesicherte Lieferung unmöglich oder unzumutbar, können wir vom Vertrag zurücktreten.
(2) Bei Sonderanfertigungen oder in Kleinserien hergestellten Zubehörteilen behalten wir uns technische Änderungen sowie Maß- und Gewichtsabweichungen aufgrund unserer Produktionstechnik bzw. durch technische Weiterentwicklung vor. Sonderanfertigungen gelten vom Beginn der Fertigung an als abgenommen. Bei Rücktritt des Kunden stellen wir die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten in Rechnung.
(3) Der Kunde kann bei Lieferverzug unsererseits nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages. Eine Abtretung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
(4) Der Verkäufer kann eine qualitätsmäßig und preislich gleichwertigeWare liefern.

§4 Versand, Gefahrenübergang, Warenentgegennahme

(1) Sobald die Ware unser Haus verlassen hat, erfolgt der Versand auf Gefahr, Kosten des Käufers. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers auf seine Kosten abgeschlossen. Der Versand erfolgt ab Werk nach unserem Ermessen. Wir haften nicht für die Ermittlung des günstigsten Versandweges. Verzögert sich der Versand ohne unser Verschulden, lagert die Ware auf Kosten des Käufers. Ausreichender Nachweis für die ordnungsgemäße Versendung ist die Empfangsquittung des jeweiligen Spediteurs.
(2) Der Versand erfolgt, außer bei anderslautender schriftlicher Vereinbarung, per Nachnahme oder gegen Vorkasse.
(3) Beschädigte Ware ist beim Spediteur erst dann abzunehmen, wurde der Schaden von diesem protokolliert und anerkannt. Bei Nichtbeachtung hat der Käufer den hieraus entstehenden Schaden selbst zu tragen. Das Schadensprotokoll ist uns sofort zuzusenden. Durch den Transport beschädigte Ware ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an uns zurückzusenden, ansonsten ist sie dem Spediteur zur Verfügung zu stellen. Für den von diesem anerkannten Schaden leisten wir umgehend Ersatz. Der Rechnungsbetrag ist direkt an uns zu bezahlen und vom Käufer dem Spediteur in Rechnung zu stellen.

§5 Annahmeverzug

Nimmt der Käufer bestellte Ware nicht an oder holt er sie nicht ab, wird die Ware auf seine Gefahr und sein Risiko bei uns eingelagert. Verweigert der Käufer nach Fristetzung von 2 Wochen die endgültige Abnahme, können wir anderweitig über die Ware verfügen. Den entstandenen Schaden trägt der Käufer.

§6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, an Dritte weiterveräußert, tritt der Käufer bereits hiermit alle seine Forderungen gegenüber den Dritten an uns ab. Bei Veräußerung unserer Ware in Verbindung mit anderen Waren fremder Herkunft oder in Verbindung mit anderen Leistungen steht uns ein Anspruch mindestens in Höhe des Wertes unserer Lieferung, in jedem Fall aber ein Anteil in Höhe unserer Forderungen zu. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln.
(2) Bei Nichteinhaltung der in diesem Vertrag oder später getroffenen Zahlungsvereinbarungen verpflichtet sich der Käufer auf seine Kosten die gekauften Gegenstände dem Verkäufer auch ohne richterliche Verfügung herauszugeben.

§7 Gewährleistung

(1) Mängel, Fehlmengen, Falschlieferungen sind sofort nach Kenntnisnahme, spätestens 7 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen.
(2) Beanstandete Ware wird nachgebessert oder durch einwandfreie Ware ersetzt. Schlägt die Nachbesserung fehl oder kommen wir mit der Ersatzlieferung in Verzug, kann der Käufer nach einer Frist von 14 Tagen vom Kaufvertrag zurücktreten.
(3) Bemängelte Ware ist frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei einem durch uns festgestellten begründeten Mangel tragen wir die Kosten der Fracht, Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung.
(4) Beruht der Mangel auf einer Verletzung von Bedienungs-, Wartungs-, Handhabungs-, Einbauvorschriften, ungeeignte oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder auf natürlichem Verschleiß bzw. erfolgte der Einbau in keiner Fachwerkstatt, bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Vor Einbau ist die Ware auf mögliche Mängel zu prüfen. Schadensersatzansprüche für entstandene Verarbeitungs-, Montagekosten werden nicht anerkannt. Weitergehende, nicht direkt an der Ware entstandene, Schadensersatzansprüche sind von der Haftung ausgeschlossen.
(5) Führen wir die Umrüstung durch, gelten unsere allgemeinen Werkstatt-Geschäftsbedingungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.

§8 Allgemeiner Haftungsausschluss

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Vereinbarungen.

§9 Erfüllung gesetzlicher Vorschriften

Änderungen, Umrüstungen von im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen sind in die Fahrzeugpapiere einzutragen. Soweit für die Teile keine ABE vorliegt, muss der Käufer das Fahrzeug beim TÜV (Technischen Überwachungsverein) vorstellen. Die Verantwortung für umgebaute Fahrzeuge oder deren Teile liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen, außer der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert. Bei Fahrzeugen, an denen nach der Umrüstung bzw. der TÜV-Abnahme in unserer Werkstatt Änderungen vorgenommen werden, entfällt jegliche Haftung, war die Änderung für den Schaden mittelbar oder unmittelbar ausschlaggebend.

§10 Rücknahme

Bei Rücksendungen, die nicht auf qualitative Mängel zurückzuführen sind, werden 20% Bearbeitungsgebühr für Kontrolle und Neuverpackung in Rechnung gestellt. Die Rücksendung ist in jedem Fall frachtfrei vorzunehmen.

§11 Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für Leistungen, Zahlungen ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
(2) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel-, Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, nach Vetragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
(3) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Mit Auftragserteilung anerkennt der Käufer diese Geschäftsbedingungenals allein maßgebend. Sie sind auch für jeden weiteren Auftrag maßgebend, ohne dass erneut ein spezieller Hinweis erfolgen muss.
(5) Diese Geschäftsbedingungen sind ab sofort gültig und behalten ihre Gültigkeit, bis dem Kunden von uns neue Geschäftsbedingungen bekannt gegeben werden.

© 2006 Lumma Tuning